• Erstellen Ihrer monatlichen lfd. Lohn-Gehaltsabrechnung, unter Berücksichtigung von
    Sachbezügen, Einmalbezügen, steuerfreien und sozialversicherungsfreien Bezügen
  • Erstellung und Versendung von Sozialversicherungsmeldungen
  • Erstellung und Versendung von Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Erstellung und Versendung von Lohnsteuer-Bescheinigungen
  • Erstellung und Versendung von BG-Meldungen
  • Erstellung von sonstigen lohnbuchhalterischen Bescheinigungen

*Unsere angeboten Dienstleistungen umfassen ausschließlich buchhalterische Tätigkeiten, ich verweise auf §6 Nr. 3 und Nr. 4 StBerG. Wir leisten keine Steuerberatung! Die Umsatzsteuer-Voranmeldung sind vom Kunden oder dessen Steuerberater zu übermitteln, die Daten können Ihnen auf Wunsch bereitgestellt werden.